Umlagefähige Betriebskosten: alle 17 Positionen

§ 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählt 17 Kostenarten auf. Die ersten 16 sind konkret benannt, Nummer 17 erfasst „sonstige Betriebskosten“ — diese nur, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich genannt sind. Hier finden Sie jede Position einzeln erklärt.

Alle Positionen automatisch geprüft

Der Generator führt Sie durch den kompletten Katalog und warnt, wenn etwas nicht umlagefähig ist.

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