Umlagefähige Betriebskosten: alle 17 Positionen
§ 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählt 17 Kostenarten auf. Die ersten 16 sind konkret benannt, Nummer 17 erfasst „sonstige Betriebskosten“ — diese nur, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich genannt sind. Hier finden Sie jede Position einzeln erklärt.
- 1Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnungumlagefähig
- 2Wasserversorgung abrechnenumlagefähig
- 3Entwässerung in der Nebenkostenabrechnungumlagefähig
- 4Heizungskosten in der Nebenkostenabrechnungumlagefähig
- 5Warmwasser in der Nebenkostenabrechnungumlagefähig
- 6Verbundene Heizungs-/Warmwasseranlagen abrechnenumlagefähig
- 7Aufzugskosten in der Nebenkostenabrechnungumlagefähig
- 8Straßenreinigung und Müllbeseitigung abrechnenumlagefähig
- 9Gebäudereinigung in der Nebenkostenabrechnungumlagefähig
- 10Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnungteilweise
- 11Beleuchtung in der Nebenkostenabrechnungumlagefähig
- 12Schornsteinreinigung in der Nebenkostenabrechnungumlagefähig
- 13Versicherungen in der Nebenkostenabrechnungteilweise
- 14Hauswartkosten in der Nebenkostenabrechnungteilweise
- 15Gemeinschaftsantenne, Kabel und Glasfaser abrechnenteilweise
- 16Einrichtungen für die Wäschepflegeumlagefähig
- 17Sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 BetrKV)teilweise
Alle Positionen automatisch geprüft
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