§ 2 Nr. 13 BetrKVteilweise umlagefähig

Versicherungen in der Nebenkostenabrechnung

Umlagefähig sind Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes (§ 2 Nr. 13 BetrKV) — nicht dagegen Rechtsschutz- oder Mietausfallversicherungen.

Das gehört dazu

  • Wohngebäudeversicherung
  • Haftpflicht für das Gebäude
  • Glasversicherung, Elementarschäden

Üblicher Verteilerschlüssel

  • nach Wohnfläche

Worauf Sie achten müssen

  • Rechtsschutz-, Mietausfall- und Vermögensschadenversicherungen sind nicht umlagefähig.

Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 13 BetrKVGesetzestext

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