§ 2 Nr. 15 BetrKVteilweise umlagefähig
Gemeinschaftsantenne, Kabel und Glasfaser abrechnen
Seit dem 01.07.2024 ist das Nebenkostenprivileg entfallen: Kabel-TV-Sammelverträge sind nicht mehr umlagefähig. Umlagefähig bleiben Betriebskosten gebäudeinterner Verteilanlagen und das Glasfaser-Bereitstellungsentgelt.
Das gehört dazu
- Betriebsstrom einer Gemeinschaftsantenne
- Betrieb einer gebäudeinternen Glasfaser-Verteilanlage
- Glasfaser-Bereitstellungsentgelt (§ 72 TKG)
Üblicher Verteilerschlüssel
- nach Einheiten
Worauf Sie achten müssen
- Kabelanschluss-Sammelverträge dürfen ab dem 01.07.2024 nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden.
- Für ab dem 01.12.2021 errichtete Anlagen gelten Sonderregeln.
Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 15 BetrKV, § 72 TKGGesetzestext
Häufige Fragen
Kann ich Kabelgebühren noch umlegen?
Nein. Für Abrechnungszeiträume ab dem 01.07.2024 sind Kabel-TV-Kosten aus Sammelverträgen nicht mehr umlagefähig.
Position direkt korrekt abrechnen
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Abrechnung startenDieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.