§ 2 Nr. 3 BetrKVumlagefähig
Entwässerung in der Nebenkostenabrechnung
Die Kosten der Entwässerung (§ 2 Nr. 3 BetrKV) — Schmutz- und Niederschlagswasser — sind umlagefähig, oft gekoppelt an den Frischwasserverbrauch oder nach Fläche.
Das gehört dazu
- Kanalgebühren (Schmutzwasser)
- Niederschlagswassergebühr
- Betrieb einer Entwässerungspumpe
Üblicher Verteilerschlüssel
- nach Verbrauch
- nach Wohnfläche
Worauf Sie achten müssen
- Niederschlagswasser wird teils nach versiegelter Fläche berechnet.
Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 3 BetrKVGesetzestext
Position direkt korrekt abrechnen
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Abrechnung startenDieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.