§ 2 Nr. 3 BetrKVumlagefähig

Entwässerung in der Nebenkostenabrechnung

Die Kosten der Entwässerung (§ 2 Nr. 3 BetrKV) — Schmutz- und Niederschlagswasser — sind umlagefähig, oft gekoppelt an den Frischwasserverbrauch oder nach Fläche.

Das gehört dazu

  • Kanalgebühren (Schmutzwasser)
  • Niederschlagswassergebühr
  • Betrieb einer Entwässerungspumpe

Üblicher Verteilerschlüssel

  • nach Verbrauch
  • nach Wohnfläche

Worauf Sie achten müssen

  • Niederschlagswasser wird teils nach versiegelter Fläche berechnet.

Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 3 BetrKVGesetzestext

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