§ 2 Nr. 1 BetrKVumlagefähig
Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung
Die Grundsteuer gehört zu den laufenden öffentlichen Lasten (§ 2 Nr. 1 BetrKV) und ist bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag umlagefähig — üblicherweise nach Wohnfläche.
Das gehört dazu
- Jährliche Grundsteuer laut Bescheid der Gemeinde
Üblicher Verteilerschlüssel
- nach Wohnfläche
Worauf Sie achten müssen
- Durch die Grundsteuerreform 2025 sind starke Sprünge möglich — der neue Betrag sollte gegen den Bescheid geprüft werden.
- Nur die auf den Abrechnungszeitraum entfallende Grundsteuer ist umlagefähig (Periodengerechtigkeit).
Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 1 BetrKVGesetzestext
Häufige Fragen
Darf ich die erhöhte Grundsteuer nach der Reform umlegen?
Ja, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Der Mieter kann jedoch die Höhe anhand des Bescheids überprüfen.
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Abrechnung startenDieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.