§ 2 Nr. 1 BetrKVumlagefähig

Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung

Die Grundsteuer gehört zu den laufenden öffentlichen Lasten (§ 2 Nr. 1 BetrKV) und ist bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag umlagefähig — üblicherweise nach Wohnfläche.

Das gehört dazu

  • Jährliche Grundsteuer laut Bescheid der Gemeinde

Üblicher Verteilerschlüssel

  • nach Wohnfläche

Worauf Sie achten müssen

  • Durch die Grundsteuerreform 2025 sind starke Sprünge möglich — der neue Betrag sollte gegen den Bescheid geprüft werden.
  • Nur die auf den Abrechnungszeitraum entfallende Grundsteuer ist umlagefähig (Periodengerechtigkeit).

Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 1 BetrKVGesetzestext

Häufige Fragen

Darf ich die erhöhte Grundsteuer nach der Reform umlegen?

Ja, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Der Mieter kann jedoch die Höhe anhand des Bescheids überprüfen.

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