§ 2 Nr. 8 BetrKVumlagefähig

Straßenreinigung und Müllbeseitigung abrechnen

Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung (§ 2 Nr. 8 BetrKV) sind umlagefähig, häufig nach Personen, Wohnfläche oder Einheiten.

Das gehört dazu

  • Müllabfuhrgebühren
  • Straßenreinigungsgebühren
  • Betrieb von Müllmengenerfassung

Üblicher Verteilerschlüssel

  • nach Personen
  • nach Wohnfläche
  • nach Einheiten

Worauf Sie achten müssen

  • Einmalige Sperrmüllentsorgung ist umstritten und oft nicht umlagefähig.

Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 8 BetrKVGesetzestext

Position direkt korrekt abrechnen

Der Generator führt Sie durch alle 17 Betriebskostenarten und prüft die Umlagefähigkeit automatisch.

Abrechnung starten

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Weitere Betriebskostenarten

→ Alle 17 Betriebskostenarten im Überblick