§ 2 Nr. 8 BetrKVumlagefähig
Straßenreinigung und Müllbeseitigung abrechnen
Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung (§ 2 Nr. 8 BetrKV) sind umlagefähig, häufig nach Personen, Wohnfläche oder Einheiten.
Das gehört dazu
- Müllabfuhrgebühren
- Straßenreinigungsgebühren
- Betrieb von Müllmengenerfassung
Üblicher Verteilerschlüssel
- nach Personen
- nach Wohnfläche
- nach Einheiten
Worauf Sie achten müssen
- Einmalige Sperrmüllentsorgung ist umstritten und oft nicht umlagefähig.
Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 8 BetrKVGesetzestext
Position direkt korrekt abrechnen
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Abrechnung startenDieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.