Heizkostenabrechnung: alles zur Heizkostenverordnung
Heizkosten sind die komplexeste Position der Nebenkostenabrechnung — mit eigener Verordnung, festen Verteilungsquoten und Kürzungsrechten für Mieter. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln im Überblick.
Die 50–70-%-Regel
Heizkosten (§ 2 Nr. 4 BetrKV) sind umlagefähig, müssen aber nach der Heizkostenverordnung zu mindestens 50 % und höchstens 70 % nach erfasstem Verbrauch verteilt werden.
Der nicht verbrauchsabhängige Rest wird nach Wohn-/Nutzfläche oder umbautem Raum verteilt.
Heizkosten-Rechner · Heizkosten umlegen (Kostenart-Übersicht)
Warmwasser aus Heizkosten herausrechnen (§ 9)
Wird Warmwasser aus der Heizungsanlage miterzeugt (Verbundanlage, § 2 Nr. 6 BetrKV), muss der Warmwasseranteil nach der Formel des § 9 HeizkostenV rechnerisch abgetrennt werden.
Warmwasserkosten (§ 2 Nr. 5 BetrKV) sind umlagefähig und werden wie Heizkosten zu 50–70 % nach erfasstem Verbrauch verteilt.
Verbundanlage-Rechner (§ 9 HeizkostenV) · Verbundene Anlagen (Kostenart-Übersicht)
Kürzungsrecht: 15 %, 3 % und 3 % (§ 12)
Mieter können die Heizkosten kürzen, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist — und zwar für jeden Fehler einzeln:
- 15 %, wenn nicht verbrauchsabhängig im Sinne der Verordnung abgerechnet wurde (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).
- 3 %, wenn entgegen § 5 Abs. 2/3 HeizkostenV keine fernablesbaren Geräte verbaut wurden.
- 3 %, wenn die monatliche Verbrauchsinformation nach § 6a HeizkostenV fehlt oder unvollständig ist.
Diese Kürzungsrechte gelten nicht im Innenverhältnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Fernablesbare Geräte: Pflicht bis 31.12.2026
Seit 01.12.2021 installierte Heizkostenverteiler und Wärmezähler müssen fernablesbar sein, seit 01.12.2022 nur noch smart-meter-gateway-fähige Geräte (§ 5 HeizkostenV). Nicht fernablesbare Altgeräte müssen bis zum 31.12.2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Monatliche Verbrauchsinformation (§ 6a)
Sind fernablesbare Geräte installiert, muss der Vermieter dem Mieter monatlich Informationen über dessen Verbrauch zur Verfügung stellen (§ 6a HeizkostenV).
Heizkosten bei Mieterwechsel: Gradtagszahlen
Zieht während des Abrechnungszeitraums ein Mieter aus und ein neuer ein, wird der Verbrauch grundsätzlich durch eine Zwischenablesung ermittelt. Ist das nicht möglich, erfolgt die Aufteilung nach dem Gradtagszahlenverfahren (§ 9b HeizkostenV).
Wärmepumpe: Erfassungspflicht
Für Wärmepumpen galt eine besondere Übergangsfrist: War der anteilige Verbrauch am 01.10.2024 noch nicht erfasst, musste bis zum 30.09.2025 eine Erfassungsausstattung installiert werden (§ 12 Abs. 3 HeizkostenV).
Wann die HeizkostenV nicht gilt (§ 11)
Die Heizkostenverordnung gilt nicht ausnahmslos — Ausnahmen bestehen etwa für Zweifamilienhäuser, in denen der Vermieter selbst eine der beiden Wohnungen bewohnt, sowie für bestimmte Passivhäuser (§ 11 HeizkostenV).
Betriebsstrom und Wartung
Zu den Heizkosten zählen neben dem Brennstoff auch: Brennstoffkosten, Betriebsstrom der Heizungsanlage, Wartung, Messdienstkosten, Immissionsschutzmessung.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent der Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden?
Mindestens 50 % und höchstens 70 % nach erfasstem Verbrauch (§ 7 HeizkostenV für Heizung, § 8 für Warmwasser). Der Rest wird nach Wohn-/Nutzfläche oder umbautem Raum verteilt.
Was ist eine Verbundanlage und warum muss Warmwasser getrennt berechnet werden?
Eine Verbundanlage erzeugt Heizung und Warmwasser gemeinsam. Weil beide nach unterschiedlichen Vorschriften verteilt werden, muss der Warmwasseranteil nach § 9 HeizkostenV rechnerisch getrennt werden.
Was bedeutet „fernablesbar" bei Heizkostenverteilern?
Fernablesbare Geräte übermitteln ihren Zählerstand automatisch, ohne dass jemand die Wohnung betreten muss. Seit 01.12.2021 installierte Geräte müssen fernablesbar sein, seit 01.12.2022 nur noch smart-meter-gateway-fähige.
Was ist das Gradtagszahlenverfahren?
Ein Rechenverfahren zur Aufteilung von Heizkosten bei Mieterwechsel während des Abrechnungszeitraums, wenn keine Zwischenablesung erfolgt ist (§ 9b HeizkostenV).
Heizkosten automatisch prüfen lassen
Der Generator berücksichtigt die 50–70-%-Regel und Verbundanlagen automatisch und warnt bei ungewöhnlichen Werten.
Abrechnung startenAllgemeine Information, keine Rechtsberatung.