Verbundanlage-Rechner (§ 9 HeizkostenV)

Bei gemeinsamer Heizungs-/Warmwassererzeugung muss der Warmwasseranteil rechnerisch getrennt werden. Berechnen Sie die Wärmemenge nach § 9 HeizkostenV.

Laut Warmwasserzähler.

Üblich: 55–60 °C, sofern nicht anders gemessen.

Für Warmwasser aufgewendete Wärmemenge:

6,25 MWh

Q = 2,5 · 50 m³ · (60 °C − 10) / 1000 — § 9 HeizkostenV. Dieser Wert fließt in die Messdienst-/Brennstoffkosten-Abrechnung ein, um den Warmwasseranteil von den reinen Heizkosten zu trennen.

Häufige Fragen

Was ist eine Verbundanlage?

Eine Anlage, bei der Heizung und Warmwasser gemeinsam erzeugt werden (§ 2 Nr. 6 BetrKV) — z. B. eine zentrale Heizungsanlage mit angeschlossenem Warmwasserspeicher.

Warum muss der Warmwasseranteil getrennt berechnet werden?

Weil Heizkosten und Warmwasserkosten nach unterschiedlichen Vorschriften (§ 7 bzw. § 8 HeizkostenV) verteilt werden. Ohne rechnerische Trennung nach § 9 HeizkostenV ist die Abrechnung angreifbar.

Mehr dazu: Verbundene Heizungs-/Warmwasseranlagen abrechnen

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Der Generator berücksichtigt Verbundanlagen automatisch bei der Heizkosten-Verteilung.

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