Verbundanlage-Rechner (§ 9 HeizkostenV)
Bei gemeinsamer Heizungs-/Warmwassererzeugung muss der Warmwasseranteil rechnerisch getrennt werden. Berechnen Sie die Wärmemenge nach § 9 HeizkostenV.
Laut Warmwasserzähler.
Üblich: 55–60 °C, sofern nicht anders gemessen.
Für Warmwasser aufgewendete Wärmemenge:
6,25 MWh
Q = 2,5 · 50 m³ · (60 °C − 10) / 1000 — § 9 HeizkostenV. Dieser Wert fließt in die Messdienst-/Brennstoffkosten-Abrechnung ein, um den Warmwasseranteil von den reinen Heizkosten zu trennen.
Häufige Fragen
Was ist eine Verbundanlage?
Eine Anlage, bei der Heizung und Warmwasser gemeinsam erzeugt werden (§ 2 Nr. 6 BetrKV) — z. B. eine zentrale Heizungsanlage mit angeschlossenem Warmwasserspeicher.
Warum muss der Warmwasseranteil getrennt berechnet werden?
Weil Heizkosten und Warmwasserkosten nach unterschiedlichen Vorschriften (§ 7 bzw. § 8 HeizkostenV) verteilt werden. Ohne rechnerische Trennung nach § 9 HeizkostenV ist die Abrechnung angreifbar.
Mehr dazu: Verbundene Heizungs-/Warmwasseranlagen abrechnen
Vollständige Abrechnung erstellen
Der Generator berücksichtigt Verbundanlagen automatisch bei der Heizkosten-Verteilung.
Abrechnung startenAllgemeine Information, keine Rechtsberatung.