Heizkosten-Rechner

Teilen Sie die Heizkosten korrekt zwischen Verbrauchs- und Flächenanteil auf — nach der Heizkostenverordnung.

Gesetzlich zwischen 50 % und 70 % (§ 7/§ 8 HeizkostenV).

Verbrauchsabhängiger Anteil (70 %)

840,00 €

Grundkosten nach Fläche (30 %)

360,00 €

Häufige Fragen

Wie viel Prozent der Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden?

Mindestens 50 % und höchstens 70 % nach erfasstem Verbrauch (§ 7 HeizkostenV für Heizung, § 8 für Warmwasser). Der Rest wird nach Wohn-/Nutzfläche oder umbautem Raum verteilt.

Was passiert, wenn der Verbrauchsanteil falsch ist?

Liegt der Verbrauchsanteil außerhalb von 50–70 %, ist die Abrechnung fehlerhaft. Wird nicht verbrauchsabhängig im Sinne der Verordnung abgerechnet, kann der Mieter die Kosten um 15 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).

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Der Generator übernimmt die Heizkosten-Verteilung automatisch — für alle Mieter zugleich.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.