Heizkosten-Rechner
Teilen Sie die Heizkosten korrekt zwischen Verbrauchs- und Flächenanteil auf — nach der Heizkostenverordnung.
Gesetzlich zwischen 50 % und 70 % (§ 7/§ 8 HeizkostenV).
Verbrauchsabhängiger Anteil (70 %)
840,00 €
Grundkosten nach Fläche (30 %)
360,00 €
Häufige Fragen
Wie viel Prozent der Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden?
Mindestens 50 % und höchstens 70 % nach erfasstem Verbrauch (§ 7 HeizkostenV für Heizung, § 8 für Warmwasser). Der Rest wird nach Wohn-/Nutzfläche oder umbautem Raum verteilt.
Was passiert, wenn der Verbrauchsanteil falsch ist?
Liegt der Verbrauchsanteil außerhalb von 50–70 %, ist die Abrechnung fehlerhaft. Wird nicht verbrauchsabhängig im Sinne der Verordnung abgerechnet, kann der Mieter die Kosten um 15 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).
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Vollständige Abrechnung erstellen
Der Generator übernimmt die Heizkosten-Verteilung automatisch — für alle Mieter zugleich.
Abrechnung startenAllgemeine Information, keine Rechtsberatung.