Vorauszahlung anpassen

Berechnen Sie die empfohlene neue monatliche Vorauszahlung nach § 560 Abs. 4 BGB — auf Basis der tatsächlichen Jahreskosten.

Aus der aktuellen Abrechnung.

Empfohlene neue Vorauszahlung

100,00 € / Monat

Erhöhung um 10,00 € gegenüber der bisherigen Vorauszahlung.

Jahreskosten / 12, aufgerundet auf den vollen Euro — § 560 Abs. 4 BGB. Die Anpassung erfolgt durch Erklärung in angemessener Höhe.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die neue Vorauszahlung sein?

Nach § 560 Abs. 4 BGB kann jede Vertragspartei die Vorauszahlung nach einer Abrechnung auf eine angemessene Höhe anpassen. Üblich: tatsächliche Jahreskosten geteilt durch 12.

Wie erfolgt die Anpassung?

Durch Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei — das Gesetz schreibt dafür keine bestimmte Form vor, aus Beweisgründen empfiehlt sich aber eine Erklärung in Textform, üblicherweise zusammen mit der Abrechnung.

Anpassungsschreiben erstellen

Der Generator erstellt automatisch ein fertiges Anpassungsschreiben je Mieter — inklusive der neuen Vorauszahlung.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.